Stefan van der Horst
Experte für Inhalte
Wenn Sie mit Rechtsanwalt Stefan van der Horst sprechen, merken Sie sofort: Er hat Wissen und Kompetenz. Mit mehr als vierundzwanzig Jahren Erfahrung im Anwaltsberuf und seiner Leidenschaft für die materielle Seite des Berufs gibt es keinen anderen Weg.
Stefan ist auf Fusionen und Übernahmen sowie Vertragsrecht spezialisiert, mit besonderem Schwerpunkt auf Agentur-, Vertriebs-, Franchise-, Lizenz- und Abtretungsverträgen. Er ist außerdem Experte für IKT-Recht, einschließlich Fragen des Datenschutzes und des geistigen Eigentums, und fungiert als Treuhänder. Stefan ist auch im internationalen und europäischen Recht zu Hause, was für grenzüberschreitende Geschäftsstreitigkeiten unerlässlich ist.
Das Geschäft verstehen
Dank seiner Erfahrung kennt Stefan das Geschäft in- und auswendig. Er geht nicht nur aus rechtlicher Sicht an Probleme heran, sondern ist auch ein Partner, mit dem Sie sich austauschen können. Jemand, der das Unternehmertum und Ihre Art, Geschäfte zu machen, versteht und dieses Wissen in wertvolle rechtliche und strategische Beratung umsetzt. „Man muss juristisch versiert sein und den Kunden, seinen Markt und die Fallstricke kennen, um Verträge zu erstellen, die den Bedürfnissen des Kunden nahtlos entsprechen“.
Darüber hinaus bietet sein Konkursverfahren wertvolle Einblicke. Stefan kann im Voraus erkennen, wo die finanzielle Bedrohung liegt und berücksichtigt dies bei der Beratung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sowie bei der Ausarbeitung und Bewertung von Verträgen.
Ist Rechtsbeistand für Bürokollegen.
Hat gerne mit internationalen Themen zu tun.
Juristische Rätsel lösen
Fragen Sie eine beliebige Person am Arbeitsplatz und die Antwort ist dieselbe: Stefan ist extrem leidenschaftlich, was den Inhalt seines Berufs angeht. Er ist analytisch, geht die Dinge gründlich an und liebt das juristische Puzzle. „Wenn man den Problemen erst einmal genau auf den Grund geht, kommt man zu Lösungen, die wirklich etwas bewirken.“
Register der Gerichtsbarkeiten:
Stefan van der Horst ist im Gerichtsbarkeitsregister der niederländischen Anwaltskammer für das folgende Hauptrechtsgebiet eingetragen: Recht des geistigen Eigentums und Gesellschaftsrecht. Aufgrund dieser Eintragung ist er verpflichtet, in jedem eingetragenen Hauptrechtsgebiet pro Kalenderjahr zehn Fortbildungspunkte nach den Standards der niederländischen Anwaltskammer zu erwerben.